Nutzungsausfallentschädigung auch für Radfahrer
Kategorie: Verkehrsrecht | Erscheinungsdatum: Mo, 14.11.11
Der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrads ist als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen, zumal dann, wenn das Fahrrad regelmäßig für den Weg zur Arbeit benutzt wurde. Die Höhe der Entschädigung ist unter Zugrundelegung des geschätzten Mietpreises zu ermitteln, der aber um den Gewinn des Vermieters i.H.v. 40 Prozent zu kürzen ist (LG Lübeck 8.7.11,
1 S 16/11)
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