Messung mit PoliScanSpeed ungültig

Kategorie: Verkehrsrecht | Erscheinungsdatum: Di, 05.01.10


Das PoIiScanSpeed-Messverfahren muss so nachgerüstet werden, dass eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle durch einen Sachverständigen möglich ist. Anderenfalls entspricht es nicht rechtsstaatlichen Anforderungen (AG Dillenburg 2.10.09, 3 OWi 2 Js 54432/09). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Ähnlich hat aber in der Vergangenheit auch bereits das AG Mannheim im Verfahren 21 OWi 445/09 entschieden.




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