Kasko: Vertragsstrafe bei Kilometerüberschreitung

Kategorie: Verkehrsrecht | Erscheinungsdatum: So, 13.12.09


Ist im Kaskovertrag eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro vereinbart, wenn die vereinbarte jährliche Laufleistung deutlich überschritten ist, ist die Klausel gültig. Die Vertragsstrafe kann von der Reparaturrechnung abgezogen werden (AG Leutkirch/Allgäu, Urteil vom 15.4.2009, Az: 1 C 1/09)




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