| Außergerichtliche Beratung |
|
| Arbeitsgerichtliche Vertretung |
|
| Lexikon: In unserem Arbeitsrecht-Lexikon finden Sie die wichtigsten Begriffe leicht verständlich erklärt. Bitte beachten Sie: Nach § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz muss ein Arbeitnehmer, der geltend macht, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Eine Zulassung der Klage nach Ablauf dieser Frist ist nur in eng begrenzten Ausnahmenfällen zulässig |