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| Bitte beachten Sie Nach § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz muss ein Arbeitnehmer, der geltend macht, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Eine Zulassung der Klage nach Ablauf dieser First ist nur in eng begrenzten Ausnahmenfällen zulässig |