Arbeitsrecht

Außergerichtliche Beratung
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitsverträge für Leitende Angestellte
  • Statusfragen (Arbeitnehmer oder Selbständiger
  • Gestaltung von Aushebungsverträgen
  • Wettbewerbsverbot während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Teilzeitarbeitsverhältnisse und geringfügige Beschäftigung
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
Arbeitsgerichtliche Vertretung
  • Vertretung in Kündigungsschutzprogramm
  • Änderungskündigung
  • Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Behinderte)
  • Arbeitszeugnis
  • Abmahnung
  • Schutz vor Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG)
Bitte beachten Sie
Nach § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz muss ein Arbeitnehmer, der geltend macht, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Eine Zulassung der Klage nach Ablauf dieser First ist nur in eng begrenzten Ausnahmenfällen zulässig

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